Die Niederschläge in diesem Frühjahr waren bislang gering und die Böden sind trocken. Werden jetzt noch zusätzlich große Mengen Wasser aus Flüssen und Seen entnommen, kann dies nachteilige Folgen für den Lebensraum von Fischen und Co. haben. Deshalb weist das Sachgebiet Wasserrecht am Unterallgäuer Landratsamt darauf hin, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, Wasser in großen Mengen ohne behördliche Erlaubnis aus sogenannten oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Baggerseen zu pumpen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Lediglich wenn das Wasser beispielsweise in kleinen Mengen (für den sogenannten Gemeingebrauch) verwendet wird, wie zum Beispiel im eigenen Garten zum Gießen oder zum Tränken von Vieh, muss dies nicht extra vom Landratsamt genehmigt werden. Jegliche Entnahme von größeren Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Beispiel zur Befüllung von Pools oder auch jegliche gewerbliche Nutzung ist hingegen tabu, sofern sie nicht vom Landratsamt genehmigt wurde. Bei Fragen kann man sich ans Landratsamt, Sachgebiet Wasserrecht, wenden unter Telefon (08261) 995-354.